Jeder weiß, dass hohe Fluktuationsrate ein klares Indiz für eine schlechte Mitarbeiterbindung ist und die damit verbundenen Fluktuationskosten gewinnvernichtend sind. Wie hoch diese Kosten allerdings, auch wenn nur ansatzweise oder richtwertmäßig, aussehen, hinterfragt nicht jedes Unternehmen.
Dafür habe ich eine Berechnung erstellt, welche meiner Meinung nach beim jeden Austritt mit berücksichtigt werden soll, damit du als Unternehmer oder Personaler zumindest ansatzweise das Gefühl bekommst, was dein Unternehmen „latent“ durch die Fluktuation zusätzlich leisten muss.

Das folgende Rechenbeispiel dient als für die Berechnung der Echtkosten einer ungewollten Fluktuation. Sie erhebt keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit. Beispielsweise sind Kosten für mögliche Kundenverluste nicht enthalten, da diese nur schwer zu erheben sind. Ebenso wurden die Sonderzahlungen nicht berücksichtigt.
Angenommen: Ein neuer Mitarbeiter tritt per 01.01.2021 ein. Er verdient € 2.000 brutto monatlich, zzgl. Lohnnebenkosten (ca. 30% in Österreich und ca. 22% in Deutschland) liegt die gesamten monatlichen Personal(fix)kosten bei € 2.600 (in Österreich) und € 2.440 (in Deutschland). Dieser Mitarbeiter hat eine einmonatige Kündigungsfrist. Am 15.05.2021 wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst, d.h. der Kündigungsausspruch liegt mindestens 1 Monat vor dem 15.05.2021. Der Mitarbeiter hat gar keinen Urlaub bis Austritt in Anspruch genommen. Wie sehen die Gesamtkosten für diesen Abgang aus?
1. Kosten des ausscheidenden Mitarbeiters:
- Auszuzahlende Urlaubstage: ca. € 1300 (11,5 Urlaubstage)
- Erledigung der Formalitäten, d.h. die Erstellung von Kündigung oder Kündigungsbestätigung, Dienstzeugnis, Abmeldung etc.. Eine bearbeitende Person von deiner Personalabteilung kostet deiner Firma monatlich im Durchschnitt € 3.000 inkl. Lohnnebenkosten und investiert dafür ca. 1,5 – 2 Stunden. Dies lässt sich in Geld umrechnen und in diesem Fall ca. € 40.
- Durch Jobsuche erbringt in der Regel der austretende Mitarbeiter vor der offiziellen Kündigungsbekanntgabe bereits eine Minderleistung. Im schlimmsten Fall meldet sich der austretende Mitarbeiter krank und du als Unternehmer hat dann die ganzen Ausfallkosten zu übernehmen. Für das vorliegende Rechenbeispiel wird eine Annahme über abnehmende Leistung von 50% getroffen. Daraus ergibt sich das Halbmonatsgehalt inkl. Lohnnebenkosten in Höhe von ca. € 1.200.
2. Kosten für Neubesetzung: Für die Fachabteilung bedeutet dieser Mitarbeiterwechsel die Abstimmung mit der Personalabteilung für die Suche eines Nachfolgers, das Sichten von Bewerbungsunterlagen und Zeitaufwand für die Bewerbungsgespräche. Je nach Höhe des Verdienstes des Abteilungsleiters variieren diese Kosten. Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass du mit ca. € 400 rechnen kannst.
3. Kosten für Einarbeitung: Im besten Fall findest du einen Nachfolger, der sofort einsatzfähig ist. In der Regel benötigt ein neuer Mitarbeiter jedoch eine Einschulungsphase von ca. 3 Monaten. Während der Einschulung erbringt der neue Mitarbeiter keine 100%ige Arbeitsleistung. Operativ ist er auf die Hilfe anderer Mitarbeiter angewiesen. Dieses „langsame Arbeiten am Beginn“ und der Zeitaufwand für die Einschulung des neuen Mitarbeiters durch einen erfahrenen Mitarbeiter lassen sich in Kosten ausdrucken: € 3.000
Die Gesamtkosten durch diese Fluktuation bzw. den Personalwechsel belaufen sich auf etwa € 5.940. Die gezahlten Gehälter des ausscheidenden Mitarbeiters über die Dauer vom Eintritt bis Austritt sind nicht mit eingerechnet. Sehr teuer ist die Fluktuation, nicht wahr?
Daher lohnt sich eine Investition in Mitarbeiterbindung fast immer!